Allgemeine Anforderungen gem. EN 420


 

Die Grund-Norm für alle Schutzhandschuhe legt die anzuwendenden allgemeinen Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Unschädlichkeit, Komfort, Leistungsvermögen sowie die Kennzeichnung und die vom Hersteller bereitzustellenden Informationen fest. Von der neuen Norm werden neben Handschuhen auch Handschützer wie Fäustlinge, Topflappen und Armschützer erfasst.

UNSCHÄDLICHKEITEN

Schutzhandschuhe dürfen sich nicht nachteilig auf die Gesundheit oder Hygiene des Benutzers auswirken. Die Materialien sollten unter den vorhersehbaren Bedingungen der üblichen Anwendung keine Stoffe freisetzen, die allgemein als toxisch, karzinogen, mutagen, allergen, reproduktionstoxisch, korrosiv, sensibilisierend oder reizend bekannt sind. Daher wurden nun neben der bisherigen Überprüfung auf den pH-Wert und Chrom(VI)-Gehalt zusätzlich folgende zu prüfende Stoffe aufgenommen:

 
GESUNDHEITSRISIKO VORKOMMEN IN FOLGENDEN MATERIALIEN
Nickellässigkeit Alle metallischen Materialien (z.B. Knöpfe, Zubehörteile) mit Hautkontakt
AZO-Farbstoffe Alle gefärbten Textilien und Leder
DMFa Polyurethan (PU-Beschichtungen)
PAK Gummi- und kunststoffhaltige Materialien

MINDESTMASSE DES HANDSCHUHS

Eine grundlegende Handschuhlänge muss nicht mehr obligatorisch an jedem Schutzhandschuh eingehalten werden. Ausnahme: Wenn in den spezifischen Normen (z. B. Handschuhe für Schweißer und Feuerwehrleute) eine Mindestlänge gefordert wird, ist diese zu prüfen und einzuhalten.

ELEKTROSTATISCHE EIGENSCHAFTEN

Für Handschuhe, die die Anforderungen nach EN 16350 Schutzhandschuhe - Elektrostatische Eigenschaften erfüllen, darf das Piktogramm 2415 der ISO 7000 verwendet werden. Darüber hinaus sind Angaben über die Prüfbedingungen und Anwenderhinweise in der Information des Herstellers anzugeben: